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AGB Dots&Lines Tattoo Studio

Stand 26.08.2020

Studio-Standard-Paket Stand 26.08.2020 – Erstellt durch und Kiss Solutions

Zu eurer Information............................................................................................................................... 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dots&Lines Tattoo Studio............................................................... 1 § 1 Geltungsbereich............................................................................................................................. 1 § 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen .................................................................................. 1 § 3 Preise ............................................................................................................................................. 2 § 4 Rechte und Pflichten des Kunden.................................................................................................. 3 § 5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists ...................................................................................... 4 § 6 Nachstechen .................................................................................................................................. 4 § 7 Gutscheine..................................................................................................................................... 4 § 8 Haftungsausschluss ....................................................................................................................... 5 § 9 Sonstiges........................................................................................................................................ 5

Dots&Lines Tattoo Studio AGB

Zu eurer Information

Die meisten Artists sind selbständig und auf eigene Rechnung und Verantwortung tätig. Sie haben sich in den Räumen des Studios einen Arbeitsplatz angemietet. Im Rahmen des Platzmietvertrages haben sie ihre Einwilligung erteilt, dass die AGB des Studios auch für ihre Arbeiten während des Gu- est-Spots im Studio gelten. Sollte es hierzu abweichende Vereinbarungen mit einem Artist geben, weist dieser den Kunden vor einem Geschäftsabschluss ausdrücklich darauf hin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dots&Lines Tattoo Studio

§ 1 Geltungsbereich

Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio Dots&Lines Tattoo Studio (nachfol- gend „Studio“ genannt) bzw. dem Tätowierer/Piercer des Studios (nachfolgend „Artist“ genannt) und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

§ 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen

  1. (1)  DerKundekannfüreineArbeit(Tattoo/Piercing)einenodermehrereTerminemitdemArtist vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe der Artist, u.a. in Abhängigkeit von der Termindauer, vorgibt. Die Terminkaution wird von Termin zu Termin fortgeschrieben und bei Fertigstellung der Arbeit, also mit der Bezahlung des letzten Termins, verrechnet.

  2. (2)  EineAuszahlungderTerminkautionistnurmöglich,wenn

    1. a)  der Kunde gegenüber dem Studio oder Artist alle seine noch offenen Termine mindestens 14 Werktage vor dem nächsten fälligen Termin abgesagt hat,

    2. b)  eine spätere Absage des nächsten fälligen Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder

    3. c)  der Artist den Termin aufgrund von Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

  3. (3)  Terminverlegungensindbiszu14WerktagevordemTerminpersönlich,telefonischoderper Mail möglich. In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatzter- mins jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung.

  4. (4)  DieTerminkautionverfällt,wirdalsovomArtistohneGegenleistungeinbehalten,wennder Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 14 Werktage zu- vor telefonisch, persönlich oder per Email (siehe Email-Adresse des Artists auf der Terminverein- barung) abzusagen. In diesem Fall verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie be- reits vereinbarte Folgetermine.

    Letzteres gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Nachstechtermin.

Stand 26.08.2020 Seite 1/5

Dots&Lines Tattoo Studio AGB

§ 3 Preise

  1. (1)  DasStudiobietetjenachArbeit(Tattoo/Piercing)entwederFestpreiseoderPreisenachAufwand (je Stunden/Sitzung) an.

  2. (2)  PreisvereinbarungensindzwischenKundeundTätowiererbindend.

    Bei Preisen nach Aufwand wird entweder je Sitzung gezahlt oder die tatsächliche Tätowierzeit anhand des vereinbarten Stunden-/Sitzungspreises berechnet.

  3. (3)  Soweitdiesnichtandersvereinbartwurde,wirddieErstellungderVorlagenichtberechnet.Bei Preisen nach Aufwand fließen jedoch die Zeiten für das Erstellen und Aufbringen des Abdruckes (Stencil) auf die Haut, sowie Änderungswünsche des Kunden an dem Entwurf beim Termin selbst, mit in die kostenpflichtige Arbeitszeit ein.

  4. (4)  WünschtderKundeeineÄnderungandervereinbartenArbeit,dieüberkleinereModifikationen hinausgeht, kann der Artist einen neuen Preis dafür bestimmen. Dem Kunden steht es frei, die- sen Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur möglich, wenn dies mind. 14 Werktage vor dem vereinbar- ten Termin erfolgt (siehe § 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen).

Stand 26.08.2020 Seite 2/5

Dots&Lines Tattoo Studio AGB

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

  1. (1)  DerKundeträgtSorgedafür,dasserzudemvereinbartenTerminineinemZustanderscheint, der die Arbeit für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:

    1. Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmittel mind. 24 Stunden vor dem Termin.

    2. Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die

      Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.

    3. Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit dies nicht mit dem Artist abge-

      sprochen war.

    4. Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschlie-

      ßen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionserkrankungen).

    5. Ihm sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben, Pier-

      cingschmuck oder sonstigen Tätowier- bzw. Piercingmitteln.

    6. Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand.

    7. Bei Tätowierungen: Die Kundin ist nicht schwanger bzw. stillt zum Zeitpunkt des Termins

      ihr Kind.

  2. (2)  DerKundeistverpflichtet,denArtistvoreinemTerminübermöglicheAllergien,Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).

  3. (3)  ZuBeginneinerTätowierungwirdi.d.R.durchdenArtisteineSchablone(Stencil)aufdieHautap- pliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genaues- tens in Augenschein und prüft evtl. Fehler (insb. bei Schriften und Zahlen). Evtl. Änderungswün- sche bzw. Fehler teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Tätowierung mit.

    Zu Beginn eines Piercings zeichnet der Artist die genaue Positionierung beim Kunden an. Der Kunde nimmt diese in Augenschein und teilt dem Artist evtl. Änderungswünsche vor dem Eingriff mit.

    Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.

  4. (4)  DerKundefolgtdenAnweisungendesArtistsvorundwährenddesEingriffes.Nurdannkannder Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.

  5. (5)  DerKundewilligtvordemTerminindenEingriffeinundgibtdafüreineschriftlicheEinverständ- niserklärung ab.

  6. (6)  ErfüllteinKundevoroderwährendeinesTerminsseinePflichtenwieobenbeschriebennicht,so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

  7. (7)  DerArtistgewährtdemKundeneinunbeschränktes,unbefristetesundunwiderruflichesNut- zungsrecht an der durchgeführten Arbeit.

  8. (8)  DerKundehatjedochkeinenAnspruchaufdieÃœberlassungeineseventuellgefertigtenEntwurfs. Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinba- rung erforderlich. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in diese Vereinbarung einwilligt.

  9. (9)  BeiVorlagen,dieaufKundenwunschtätowiertwerden,stelltderKundedenTätowiererfürdie Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.

Stand 26.08.2020 Seite 3/5

Dots&Lines Tattoo Studio AGB

§ 5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists

  1. (1)  DerKundewirdvordemTerminüberdenEingriffsowiediedamitverbundenenRisikenschrift- lich aufgeklärt.

  2. (2)  DasStudiosowiederArtistkönnendieDurchführungeinerArbeitablehnen.Diesgeschiehtinsb. unter folgenden Umständen:

    1. Es handelt sich bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die 1 zu 1 kopiert werden soll.

    2. Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch ihre Größe eine dauerhaft gute Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen).

    3. Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Ãœberzeugung des Studio-Inhabers oder Artists.

  3. (3)  DieUrheber-undVerwertungsrechteeinesTattoo-EntwurfesverbleibenimmerbeimArtist.

  4. (4)  Wirweisendaraufhin,dassdasStudiobzw.derArtistgemäߧ642BGBdasRechthat,beiNicht- erscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (siehe § 2 Abs. 4), eine ange- messene Entschädigung zu verlangen (die vereinbarte Vergütung für den Termin, siehe § 3). In so einem Fall haben das Studio bzw. der Artist zudem das Recht, nach § 643 BGB alle weiteren Ter- mine des Kunden zu kündigen.

  5. (5)  WilligtderKundenindieFotografieeinerfertigenArbeitdurchdenArtistoderdasStudioein,so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung (z.B. durch Verlinkung auf Social-Media-Plattformen), so teilt er dies dem Artist bzw. Studio bei Erstellung des Fotos mit.

    Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit auch so fotografiert werden, dass das Gesicht des Kun- den nicht mit abgebildet ist bzw. unkenntlich gemacht wird.

§ 6 Nachstechen

  1. (1)  DerKundehatgrundsätzlichdasRecht,biszu12MonatenachFertigstellungeinerTätowierung (Ende letzter Termin) ein unentgeltliches Nachstechen zu verlangen, wenn es im Zuge der Abhei- lung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist.

  2. (2)  WenndieUrsachefürdenFarbverlustjedochineinerunsachgemäßenPflegederTätowierung liegt, sind evtl. Nachstechtermine kostenpflichtig.

§ 7 Gutscheine

  1. (1)  JederKundekannzujedemBetragGeschenkgutscheinekaufen,entwedervorOrtimStudiooder über den Online-Shop.

  2. (2)  Gutscheinesindübertragbar.

  3. (3)  GutscheinesindgemäßdesgeltendenRechts3JahrenachEndedesAusstellungsjahresgültig.

  4. (4)  Gutscheinewerdennichtausbezahlt,auchnichtinTeilbeträgen.Diesgiltnicht,wenndieDurch- führung der Arbeit aus den unter § 5 Abs. (2) genannten Gründen abgelehnt wird.

Stand 26.08.2020 Seite 4/5

Dots&Lines Tattoo Studio AGB

§ 8 Haftungsausschluss

  1. (1)  FürKomplikationenbeiderWundheilungunddarausmöglicherweiseresultierendeFolgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungs- verlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Der- matologen aufzusuchen.

  2. (2)  Wirweisendaraufhin,dassbeieinemEingriffauchbeihöchsterSorgfaltVerschmutzungbzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Mate- rialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe anzuziehen, um Schäden zu vermeiden.

    Weder Studio noch Artist haften für Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuh- werk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Artist herbeigeführt.

§ 9 Sonstiges

  1. (1)  EsgeltenergänzenddieVorschriftendesBürgerlichenGesetzbuchesinderjeweilsgültigenFas- sung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

  2. (2)  DerGerichtsstandistGoch.

  3. (3)  IstoderwirdeineBestimmungausdiesenAGBoderausdemVertragzwischendemStudiobzw. Artist und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Ãœbrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.

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